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Was tue ich, wenn der Strom in meiner Wohnung weg ist?

Ein Stromausfall in der Wohnung kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Häufig handelt es sich dabei nicht um einen tatsächlichen Stromausfall, sondern um die ausgelöste Sicherung im Stromkasten. Defekte Elektrogeräte sind der häufigste Auslöser des FI-Schalters. Nehmen Sie zur Überprüfung alle Geräte vom Netz. Nachdem Sie den FI-Schalter wieder eingelegt haben, können Sie nun nacheinander alle Geräte einstecken und so herausfinden, bei welchem Gerät die Sicherung ausgelöst wurde. Fällt der Strom aus, nachdem Sie ein Loch in die Wand gebohrt haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie ein Kabel angebohrt haben. Verständigen Sie umgehend den Vorstand, damit wir die Reparatur durch einen Fachmann einleiten können. (0361 346 05 07) Sollte es sich um einen flächendeckenden Ausfall handeln, liegt meist eine Unterbrechung des Stromkreislaufes in den Transformatorenstationen vor. Für die Behebung sind die örtlichen Netzbetreiber verantwortlich. Behalten Sie die Ruhe in solchen Situationen. Bei Fragen oder Störungen können Sie sich an die SWE Netz GmbH wenden – Störungsnummer 0361 564 1000

Was mache ich bei einem Wasserschaden?

Ein Wasserschaden kann unterschiedliche Ursachen haben. Rohrbrüche, Materialfehler, Frost oder Bauarbeiten sind die überwiegenden Ursachen. Wasserflecken sind oft die ersten Erkennungszeichen. Ein plötzlicher Mehrverbrauch oder ständige Fließgeräusche in der Leitung können ebenfalls Indikatoren sein. Melden Sie solche Sichtungen umgehend dem Vorstand (0361 346 05 07). ​ Im Falle eines akuten Falles ist zunächst die versorgende Wasserzufuhr abzudrehen. Ist dies nicht möglich muss umgehend der Hauptwasserhahn im Keller abgestellt werden. ​ Bei dringenden Havariefällen sowie Störungen der Trinkwasserversorgung ist die ThüWa umgehend zu kontaktieren (0361 564 1818).

Was mache ich, wenn es nach Gas riecht?

Nehmen Sie einen beißenden, unangenehmen riechenden Duftstoff in der Umgebung Ihrer Therme wahr? Bewahren Sie Ruhe und schließen Sie umgehend den Gashahn. Lüften Sie anschließend alle Räume und verlassen Sie die Räumlichkeiten. Zünden Sie keinerlei Sachen an und informieren Sie Ihre Nachbarn, damit auch diese sich aus den Räumlichkeiten zurückziehen können. ​ Verständigen Sie abschließend die Feuerwehr (0361 655 5100) oder den Notruf (112). ​ Bei Störungen in der Gasversorgung können Sie die Störungsnummer der SWE Gas nutzen (0361 564 3333).

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Die Zustellung der Nebenkostenabrechnung ist gesetzlich geregelt: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)

Wie kündige ich meine Wohnung? Wie kann ich die Abnahme vorbereiten?

Für die Kündigung der Wohnung ist die Zustellung einer formalen Kündigung notwendig. Dabei muss das Original in der Geschäftsstelle der GWG eingehen. Ein Formular zur Kündigung finden Sie unter ‚Download‘. Im Anschluss erhalten Sie von uns ein zusammengefasstes Dokument, in welchem wir Ihnen alle wichtigen Punkte und Maßnahmen aufgeführt haben, die für eine ordnungsgemäße Abnahme notwendig sind.

Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen, wenn ich meine Wohnung kündige?

Die Kündigung der Wohnung zieht nicht gleichermaßen eine Kündigung der Mitgliedschaft nach sich. Sie bleiben so lange Mitglied der Genossenschaft, bis Sie die Mitgliedschaft separat kündigen. Ergo haben Sie weiterhin die Anteile am Unternehmen gezeichnet.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft und wann werden meine Anteile ausgezahlt?

Für die Kündigung der Mitgliedschaft ist die Zustellung einer formalen Kündigung notwendig. Dabei muss das Original in der Geschäftsstelle der GWG eingehen. Ein Formular zur Kündigung finden Sie unter ‚Downloads‘. ​ Die Auszahlung der Anteile erfolgt unter Beachtung der Paragraphen 7 und 12 der gültigen ‚Satzung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Erfurt-Süd eG‘. Die Kündigung kann somit nur zum Abschluss eines Geschäftsjahres stattfinden und muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen. ​ Geht die Kündigung beispielsweise zwischen dem 01.01. und 30.06.2022 in der Geschäftsstelle ein, so ist diese zum 31.12.2022 wirksam. Die Auszahlung erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung der Mitgliederversammlung im Jahr 2023. Geht die Kündigung jedoch zwischen dem 01.07. und 31.12.2022 ein, so ist diese zum 31.12.2023 wirksam. Die Auszahlung der Anteile erfolgt hierbei nach entsprechender Beschlussfassung der Mitgliederversammlung im Jahr 2024.

Wen rufe ich an, wenn Internet, TV oder Radio nicht funktioniert?

Bei Ausfällen an Internet, Fernsehen oder Radio wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Anbieter.

Wen rufe ich an, wenn etwas in meiner Wohnung beschädigt ist?

Bei jeglichen Schäden oder defekten Installationsgegenständen in der Wohnung, ist der Vorstand zu informieren. Wir vereinbaren im Anschluss einen zeitnahen Termin, um uns einen Eindruck über die Sachlage zu verschaffen und im Anschluss die Instandsetzung zu realisieren. Generell können Sie uns gerne bei Fragen zu Ihrer Wohnung kontaktieren (0361 346 05 07)

Verkauft die Genossenschaft auch Wohnungen?

Nein, die GWG Erfurt-Süd verkauft keine Wohnungen.

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